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Wohnungsmarkt Luzern

Stadtrat erteilt Forderungen gegen Leerwohnungen eine Abfuhr

Die SP und die Grünen fordern verschiedene Massnahmen gegen leer stehende Liegenschaften. Der Stadtrat Luzern lehnt die Vorschläge ab.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt (Leerwohnungsziffer von 0,88 Prozent per Juni 2022) und leer stehende Gebäude in der Stadt Luzern beschäftigen die Parlamentarier. Der Stadtrat hat zu zwei eingereichten Vorstössen Stellung bezogen und erteilt beiden eine Abfuhr.

Wohnungen in der Stadt Luzern.
Bild: Symbolbild: Pius Amrein (luzern, 4. Februar 2022)

Ein von Mario Stübi und Gianluca Pardini namens der SP-Fraktion eingereichtes Postulat fordert vom Stadtrat unter anderem ein Leerstandsmonitoring und dessen Veröffentlichung. Der Stadtrat schreibt in seiner Antwort, dass für die Erhebung von leeren Wohnungen, die nicht auf dem Markt angeboten werden, die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Und dass eine Veröffentlichung Rückschlüsse auf die Grundeigentümer- und Mieterschaften sowie ihre Absichten zulasse. Dies sei mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz «kaum vereinbar».

Auch eine Belegungsvorschrift für leer stehende Liegenschaften lehnt der Stadtrat ab, da dies ein «schwerer Eingriff in die Eigentumsgarantie» sei. Und für eine Leerstandsabgabe – die zusätzliche Besteuerung von leer stehenden Wohnungen – fehle eine gesetzliche Grundlage im übergeordneten Recht. Der Stadtrat will sich auch nicht dafür einsetzen, da aus seiner Sicht «in der Stadt Luzern kein strukturelles Leerstandsproblem herrscht».

Die Postulanten forderten zudem eine Nutzungsenteignung und auch eine Motion von Jona Studhalter (Junge Grüne) und Johanna Küng (Junge Grüne) fordert die Enteignung von leer stehenden Liegenschaften. Der Stadtrat beurteilt die Forderungen als «nicht zielführend und nicht verhältnismässig», weshalb er die Ablehnung des Postulats beantragt und nicht auf die Motion eintritt. Enteignungen seien «unverhältnismässige Grundrechtseingriffe, die gegen Bundesrecht verstossen». (spe)

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