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Stadt Zug
Nach erfolgloser Beschwerde gegen Mobilfunkantenne: Gang ans Bundesgericht endet für zwei Frauen teuer
Zwei Gegnerinnen einer neuen Mobilfunkanlage in der Stadt Zug zogen bis ans höchste Schweizer Gericht. Nach einem fünfjährigen Rechtsstreit müssen sie 8000 Franken zahlen.
Auf diesem Ökonomiegebäude an der Chamerstrasse 120 soll der Sendemast einer neuen Mobilfunkanlage errichtet werden.
Es ist ein juristisches Dauerthema: der Ausbau des Mobilfunknetzes und die damit verbundenen 5G‑Antennen. Kürzlich veröffentlichte das Schweizer Bundesgericht einen Entscheid, der den Bau einer Mobilfunkanlage an der Chamerstrasse 120 in Zug betrifft ...