Ehrverletzung

Staatsanwaltschaft führt Strafverfahren gegen Obwaldner Richter

Ein Kantonsrichter könnte sich wegen Beschimpfung strafbar gemacht haben. Trotz des laufenden Verfahrens gegen ihn darf er offenbar weiter über andere richten.
Foto: Lucien Rahm (Sarnen, 23. 3. 2023)

Es geht um den Vorwurf der Beschimpfung – allenfalls soll sich der Beschuldigte auch der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. Beides sind Ehrverletzungsdelikte, für welche das Schweizer Strafgesetzbuch eine Geldstrafe vorsieht. Beschuldigt ist im vorliegenden Fall jemand, der sonst selber Strafen gegen andere Personen verhängt: ein Richter des Obwaldner Kantonsgerichts. Die Staatsanwaltschaft Obwalden bestätigt auf Anfrage, dass das Verfahren gegen ihn aktuell noch im Gang ist.

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