Ehrverletzung

Staatsanwaltschaft führt Strafverfahren gegen Obwaldner Richter

Ein Kantonsrichter könnte sich wegen Beschimpfung strafbar gemacht haben. Trotz des laufenden Verfahrens gegen ihn darf er offenbar weiter über andere richten.
Das Gerichtsgebäude in Sarnen, wo Kantonsgericht und Obergericht Obwalden ihre Verhandlungen abhalten.
Foto: Archiv Obwaldner Zeitung
Es geht um den Vorwurf der Beschimpfung – allenfalls soll sich der Beschuldigte auch der üblen Nachrede schuldig gemacht haben. Beides sind Ehrverletzungsdelikte, für welche das Schweizer Strafgesetzbuch eine Geldstrafe vorsieht ...

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