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Nidwalden

Kanton Nidwalden will "ambulant vor stationär": Herzschrittmacher drin – abends wieder daheim

Bestimmte medizinische Eingriffe dürfen ab nächstem Jahr nur noch ambulant durchgeführt werden, hat der Kanton bestimmt. Nicht nur aus Kostengründen.
Eine Operation im Kantonsspital Nidwalden in Stans. (Bild: PD)

Grauer Star, Meniskus, das Implantieren oder Auswechseln eines Herzschrittmachers: Für solche Operationen muss man heutzutage nicht mehr tagelang das Spitalbett hüten, sondern kann am selben Tag wieder nach Hause. Diesem Trend will auch der Gesetzgeber Rechnung tragen. So hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit der Regelung «ambulant vor stationär» beschlossen, dass ab nächstem Jahr bestimmte planbare Eingriffe ambulant statt stationär durchgeführt werden müssen. So werden etwa einseitige Krampfaderoperationen der Beine oder Untersuchungen und Eingriffe an der Gebärmutter und Eingriffe am Meniskus nur noch vergütet, wenn sie ambulant vorgenommen werden. So soll die ambulante Behandlung gefördert werden, wo sie medizinisch sinnvoll, patientengerecht und ressourcenschonend ist, schreibt das BAG dazu.

Bereits neun Kantone (darunter auch Zürich, Luzern und Zug) führen schon länger eigene Listen, welche die Eingriffe der nationalen Liste beinhalten, aber noch zusätzliche Behandlungen einbeziehen. Nun zieht auch der Kanton Nidwalden nach. Er übernimmt ab kommendem Jahr die Luzerner Liste, wie er gestern in einer Medienmitteilung schrieb. Darunter sind auch Eingriffe rund um den Herzschrittmacher oder die chirurgische Behandlung des Grauen Stars. «Fürs Auswechseln eines Herzschrittmachers braucht es heutzutage nur einen minimalen Schnitt, der Patient kann am selben Tag wieder nach Hause, sofern keine Komplikationen auftreten», macht Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger ein Beispiel.

Im Interesse der Kosten und der Patienten

«Mit der gesetzlichen Vorgabe, bestimmte Eingriffe nur noch ambulant durchzuführen, sparen wir Kosten und kommen auch einem Wunsch der Patienten nach, der, wenn immer möglich, die Nacht nicht im Spital verbringen will», sagt Blöchliger. Dass man die Luzerner Liste übernommen habe, sei naheliegend im Zuge von Lunis, der geplanten Fusion der Spitäler von Luzern und Stans. «Patienten wären irritiert, wenn im Kantonsspital Luzern ein ambulanter Eingriff möglich wäre und in Stans nicht», so Blöchliger.

In Ausnahmefällen seien stationäre Behandlungen auch bei den auf der Liste aufgeführten Eingriffen möglich, sei es etwa bei Diabetes-Patienten, wenn mehrere Erkrankungen vorlägen oder wenn der Patient alleine wohne. Die hohe Qualität der Behandlungen sei also für jeden Patienten gewährleistet.

Von einer Revolution geht Michèle Blöchliger nicht aus, zumal das Kantonsspital Nidwalden bereits heute nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär» handle, und viele Eingriffe gar nicht durchführe. Darum rechne das Spital auch nicht mit empfindlichen Einbussen. Die Gesundheitsdirektorin spricht von jährlichen Einsparungen von total rund 200'000 Franken.

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