Im Kanton Luzern sind alle Männer und Frauen zwischen 20 und 50 Jahren feuerwehrpflichtig. Wenn sie keinen Feuerwehrdienst leisten, müssen sie eine Ersatzabgabe zahlen. Diese ist einkommensabhängig und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Gemäss dem kantonalen Feuerschutzgesetz beträgt die Ersatzabgabe aber mindestens 50 Franken und höchstens 500 Franken pro Jahr.
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