Obwalden

SP reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein

Die SP des Kantons Obwalden hat eine Beschwerde betreffend des Verfahrens bei den Kantonsratswahlen vom 8. März 2026 beim Bundesgericht eingereicht.
Nun muss das Bundesgericht entscheiden.
Foto: Jean-Christophe Bott/Keystone

Die SP Obwalden hat am Freitag, 12. Dezember, eine Beschwerde des Verfahrens bei den Kantonsratswahlen vom 8. März 2026 beim Bundesgericht eingereicht, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Gemäss der Mitteilung verstosse das geltende Proporz-Wahlverfahren «mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die in der Schweizerischen Verfassung garantierte Wahlrechtsgleichheit».

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