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Nidwalden

SP Nidwalden fordert: Kanton soll Härtefallkriterien des Bundes nicht verschärfen

Die SP Nidwalden stellt Forderungen zu den Härtefallmassnahmen auf kantonaler Ebene.

(mah) Während der Coronapandemie nehme die Zahl von Härtefällen zu – auch im Kanton Nidwalden. Deshalb fordert die SP Nidwalden in einer Mitteilung nun, dass die vom Bund vorgegebenen Coronahärtefallkriterien vom Kanton nicht verschärft werden dürfen.

Der Bundesrat hat angekündigt, die Härtefallmittel von 400 Millionen auf insgesamt 1 Milliarde Franken aufzustocken. Nun soll auf kantonaler Ebene möglichst schnell davon Gebrauch gemacht werden, so die SP. «Nidwalden hinkt im Vergleich zu anderen Kantonen hinterher», sagt Landrat Daniel Niederberger. «Wenn eine Firma heute in Konkurs geht, nützt morgen die Finanzhilfe des Kantons nichts mehr.»

Die SP formuliert nun Anforderungen, wie die Härtefallinstrumente in Nidwalden angewendet werden sollen. «Unternehmen, die Ansprüche anmelden, dürfen nicht einer bürokratischen Tortur unterzogen werden», verlangt die Partei. Niederberger spricht davon, dass die Betragssprechung möglichst unkompliziert ablaufen soll.

Die Unterstützung soll nicht zur weiteren Überschuldung führen

Falls der Kanton Nidwalden im Konto der Wirtschaftsförderung eine Budgetkompetenzobergrenze habe, soll er hiervon sofort eine angemessene Summe sprechen. Weiter fordert die SP Nidwalden, dass der Kanton auf einen Mix aus zinslosen – aber rückzahlbaren – und nicht rückzahlbaren A-fonds-perdu-Beiträgen aus der öffentlichen Hand setzen soll. Bei Darlehen soll die Rückzahlungsfrist ausserdem auf zehn Jahre erhöht werden. Weil die betroffenen Firmen in Branchen mit tiefen Margen wirtschaften, soll durch die Unterstützungsmassnahmen eine weitere Überschuldung vermieden werden. Die Firmen sollen möglichst zeitnah nach Ablauf der Krise wieder handlungsfähig sein.

Unabhängig von der Härtefallregelung soll laut SP auch der Kulturbereich finanziell unterstützt werden. Doch die Hürde sei für viele Erwerbstätige zu hoch, so Niederberger. Die Unterstützung von Kulturschaffenden und Kulturbetrieben soll deshalb aber nicht an einen massgebenden Jahresumsatz gekoppelt werden.

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