Nicht mehr als 100'000 Franken soll ein Luzerner Mitglied des Ständerats ausserhalb des Parlamentsbetriebs verdienen. Und wer eine Führungsposition in einem ausgelagerten Betrieb des Kantons Luzern bekleidet, soll seinen Lohn grundsätzlich nach der Entschädigung eines Regierungsratsmitglieds richten. Diese und weitere Forderungen sind dem aktuellen Kantonsblatt zu entnehmen; zusammengefasst in Entwürfen zu zwei Gesetzesinitiativen.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
