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Kleine Anfrage

SP-Landrat hat Fragen zum Teuerungsausgleich für Sozialhilfebeziehende

Samuel Bissig-Scheiber hat festgestellt, dass Uri die vom Bund erhöhten Globalpauschalen nicht an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger weitergibt.

Konsumgüter wurden im vergangenen Jahr gemäss dem Landesindex für Konsumentenpreise um 2,8 Prozent teurer. «Dies trifft alle Bürgerinnen und Bürger, besonders stark aber die Ärmsten unter uns, wie beispielsweise Alleinerziehende, Working Poor oder Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind», hält Samuel Bissig-Scheiber fest.

Landrat Samuel Bissig-Scheiber (SP, Schattdorf) hat eine kleine Anfrage eingereicht.
Bild: Bild: PD

In seiner kleinen Anfrage zeigt der Schattdorfer SP-Landrat die Zahlen auf: Der Kanton Uri hat die Sozialhilfeansätze für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene von bisher 12 Franken auf neu Fr. 12.20 pro Person/Tag erhöht. Das entspricht einem Teuerungsausgleich von 1,67 Prozent. Der Urner Regierungsrat hat auf das Jahr 2023 die Lohnansätze der Teuerung angepasst. Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung erhalten seit Beginn des Jahres 2,75 Prozent mehr Lohn. Ein Teuerungsausgleich der Sozialhilfeansätze im Asylbereich/vorläufig Aufgenommene von 2,75 Prozent hätte eine Erhöhung von 33 Rappen bedeutet, also 13 Rappen mehr pro Person/Tag als vom Regierungsrat per 1. Januar 2023 umgesetzt.

Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent erhöht. Ebenfalls erhöht werden die Beiträge für den allgemeinen Lebensbedarf, die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden. Seitens Bund ist die Teuerung somit ausgeglichen worden.

Der Kanton Uri erhält vom Bund Globalpauschalen für die Sozial- und Nothilfe von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen. Diese Pauschale wird jährlich an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise angepasst. Der Kanton Uri gibt somit die vom Bund erhöhten Globalpauschalen nicht an die betroffenen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger weiter.

Die Fragen an die Regierung

Samuel Bissig-Scheiber will vom Regierungsrat in seiner kleinen Anfrage Folgendes wissen:

Warum wurden die Sozialhilfeansätze für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene nicht um 2,75 Prozent (Teuerungsausgleich Mitarbeitende Kanton Uri), um 2,5 Prozent (Teuerungsausgleich AHV/IV-Renten) oder um 2,8 Prozent (Landesindex der Konsumentenpreise) erhöht?

Wurde die Anpassung des Grundbedarfs gemäss Skos-Richtlinien an die Teuerung (2,5 Prozent) im Kanton Uri ebenfalls umgesetzt (Zuständigkeit Kanton und Gemeinden)? Wenn nein, warum nicht?

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