Schutzstatus S

Zentralschweizer Kantone warnen vor Mehrkosten für Sozialhilfe von Ukrainern

Geflüchtete aus der Ukraine, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz leben, sollen laut dem Bund die Aufenthaltsbewilligung B erhalten. Damit stünde ihnen dieselbe Sozialhilfe zu wie Schweizern.
Kurze Zeit nach Kriegsausbruch bereiteten sich die Zentralschweizer Kantone auf Flüchtlinge aus der Ukraine vor.
Foto: Dominik Wunderli (Luzern 21. 3. 2022)

Im März 2027 werden die ersten Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S fünf Jahre in der Schweiz leben. Und damit Anrecht auf die Aufenthaltsbewilligung B haben. Gegen diesen automatischen Statuswechsel wehrt sich die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektorenkonferenz (ZSODK) vehement. Denn mit der Aufenthaltsbewilligung B werden Geflüchtete in der Sozialhilfe Schweizern gleichgestellt und bekommen deutlich mehr Geld.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-