Im März 2027 werden die ersten Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S fünf Jahre in der Schweiz leben. Und damit Anrecht auf die Aufenthaltsbewilligung B haben. Gegen diesen automatischen Statuswechsel wehrt sich die Zentralschweizer Sozialdirektorinnen- und Sozialdirektorenkonferenz (ZSODK) vehement. Denn mit der Aufenthaltsbewilligung B werden Geflüchtete in der Sozialhilfe Schweizern gleichgestellt und bekommen deutlich mehr Geld.
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