Kantonsrat

Sonderstatus für Selbstbedienungsläden im Kanton Luzern sorgt für Proteste

Unbediente Verkaufsgeschäfte mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern sollen im Kanton Luzern künftig bis um 22 Uhr offenbleiben dürfen. Sagt der Kantonsrat dazu Ja, prüfen SP, Gewerkschaften und Detaillisten das Referendum.
Im Kanton Luzern sollen für Hofläden auch künftig Öffnungszeiten gelten.
Foto: Jakob Ineichen

Soll im Kanton Luzern das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz angepasst werden, sind kontroverse Debatten garantiert. Das gilt auch für die aktuell geplante Gesetzesänderung. Die Regierung schlägt nämlich einige Anpassungen vor, die schon in der Ende April abgelaufenen Vernehmlassung für Kritik gesorgt haben.

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