Revision des Stimmrechtsgesetzes

Sollen sich an Gemeindeversammlungen nur Stimmberechtigte äussern dürfen? Diese Frage spaltet Luzerner Parteien

Im Kanton Luzern soll das Stimmrechtsgesetz aus dem Jahr 1988 modernisiert werden. Der Entwurf der Regierung kommt zwar grundsätzlich gut an. Einige Punkte versprechen aber eine hitzige Debatte im Kantonsrat.
Blick in eine Gemeindeversammlung in Sursee, die nach dem Nein an der Urne zum Stadtparlament vom letzten Jahr weiterhin stattfindet.
Foto: Boris Bürgisser (4. 3. 2024)

Rund vier Monate, bevor im Kanton Luzern das Stimmrechtsgesetz verabschiedet worden ist, lehnte die Bevölkerung eine nationale Initiative zur Senkung des Rentenalters der Männer von 65 auf 62 und jenes der Frauen von 62 auf 60 Jahre ab. Das Anliegen kam von POCH und PSA, die Abstimmung fand am 12. Juni 1988 statt. Also vor über 37 Jahren. Die Parteien gibt es nicht mehr, im Gegensatz zu den allermeisten Paragrafen im Stimmrechtsgesetz. Die Zahl der Listen bei Wahlen hat inzwischen stark zugenommen, der Umfang von Abstimmungsbotschaften ebenso, gleichzeitig funktioniert heute vieles digital. Der Luzerner Regierungsrat will darum das Gesetz modernisieren.

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