Leistungsangebot

So will die Gesundheitskommission die Wogen beim Spital Wolhusen glätten

Fünf von sechs Parteien verlangen, das Leistungsangebot der drei Standorte des Luzerner Kantonsspitals gesetzlich zu verankern. Das will auch die zuständige Kommission im Kantonsrat. Sie gewährt aber Spital und Regierung etwas mehr Handlungsspielraum.
Die Grund- und Notfallversorgung der Luzerner Spitäler soll künftig gesetzlich verankert werden.
Foto: Symbolbild: Jean-Christophe Bott/Keystone
Welche Leistungen muss das Luzerner Kantonsspital (Luks) in Luzern, Sursee und Wolhusen anbieten? Und worauf kann an den drei Akutspital-Standorten verzichtet werden, um Kosten zu sparen?

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