Uri

Sexuelle Handlungen mit Kindern: Ehemaliger IV-Rentner wird freigesprochen

Schuldig gesprochen wird er hingegen der groben Verkehrsregelverletzung auf der Autobahn, weil er seine Ladung nicht gesichert hatte.
Das Gerichtsgebäude in Altdorf.
Foto: Archiv UZ

Angeklagt war der ehemalige IV- und heutige AHV-Rentner für Taten, die bereits rund zwölf Jahre zurückliegen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einen damals zwischen 13 und 14 Jahre alten Jugendlichen insgesamt dreimal an den Genitalien berührt zu haben. Auch soll er einmal einen Pornofilm vorgeführt haben. Bei Malerarbeiten auf der Leiter stehend soll der Mann dem Jugendlichen, nur in Unterhose bekleidet, diese runtergezogen und gefragt haben, ob er den Penis mal anfassen wolle. An der Verhandlung vor dem Landgerichtspräsidium Uri wurde bekannt, dass sich der Jugendliche als Privatkläger zurückgezogen habe.

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