24.10.2025, 05:00 Uhr
updateAktualisiert: 24.10.2025, 13:14 Uhr
Livia Fischer
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Am 1. November ändern sich schweizweit die Regelungen für den Schutzstatus S. Von da an unterscheidet das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei neuen Gesuchen aus der Ukraine zwischen Regionen, in die es eine Rückkehr als zumutbar oder eben als nicht zumutbar einstuft. Zu ersterer Kategorie gehören sieben Oblaste im Westen der Ukraine: Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi. Gleichzeitig hat der Bundesrat entschieden, dass der Schutzstatus S frühestens am 4. März 2027 aufgehoben wird – ausser, die Lage in der Ukraine «stabilisiert sich nachhaltig».
