24.06.2026, 14:40 Uhr
updateAktualisiert: 24.06.2026, 16:24 Uhr
Carmen Epp
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Zahlreiche Vogelarten wie etwa Segler oder Schwalben, aber auch Fledermäuse nutzen Gebäude als Lebensräume und für die Aufzucht ihrer Jungen. Das Brutgeschäft dieser Tiere ist von Gesetzes wegen geschützt und darf nicht gestört werden. Der Vollzug der entsprechenden Gesetze, für den die Kantone und Gemeinden zuständig sind, bereitet Martina Wüthrich (Grüne, Bürglen) Sorgen. «Dachsanierungen, Gebäudeabrisse oder Umnutzungen von Gebäuden führen oftmals zum Wegfall bestehender langjährig genutzter Nistplätze», gab sie am Mittwoch im Landrat zu bedenken. Ausserdem werde wohl in vielen Bauprojekten keine Rücksicht auf die geschützten Brutplätze genommen.
