Bildungsdepartement Kanton Luzern

Schüler festhalten, Handys durchsuchen, Rucksäcke beschlagnahmen: Was dürfen Lehrpersonen – und was nicht?

Das Luzerner Bildungsdepartement hat einen Podcast mit rechtlichen Fragen im Schulalltag veröffentlicht – aufschlussreich ist dieser auch für Eltern.
Für Lehrpersonen gibt es klare rechtliche Vorgaben, wie sie mit Schülerinnen und Schülern umgehen sollen.
Foto: Symbolbild: Christian Beutler/Keystone

Darf ein Lehrer das Handy eines Kindes verlangen, um etwa Whatsapp-Nachrichten zu prüfen? Darf eine Lehrerin ein Kind, das den Kindergarten auseinandernehmen will, mittels Körpereinsatz davon abhalten? Und wann kann man sich mit Aussicht auf Erfolg gegen die Notengebung oder einen Zuweisungsentscheid zur Wehr setzen? Auf solche Fragen kennt Juristin Diana Tanner die Antworten. Sie ist juristische Mitarbeiterin bei der Dienststelle für Volksschulbildung des Kantons Luzern und gibt in einem Podcast der PH Luzern Auskunft über eben solche rechtliche Fragen.

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