Darf ein Lehrer das Handy eines Kindes verlangen, um etwa Whatsapp-Nachrichten zu prüfen? Darf eine Lehrerin ein Kind, das den Kindergarten auseinandernehmen will, mittels Körpereinsatz davon abhalten? Und wann kann man sich mit Aussicht auf Erfolg gegen die Notengebung oder einen Zuweisungsentscheid zur Wehr setzen? Auf solche Fragen kennt Juristin Diana Tanner die Antworten. Sie ist juristische Mitarbeiterin bei der Dienststelle für Volksschulbildung des Kantons Luzern und gibt in einem Podcast der PH Luzern Auskunft über eben solche rechtliche Fragen.
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