Zugerberg

Wald bleibt Wald – auch am Bundesgericht: Es wird eng für den Parkplatz in der Schönegg

Die höchste juristische Instanz der Schweiz hat sich zum dritten Mal mit dem Waldparkplatz am Fuss des Zuger Hausbergs befasst.  Welche Optionen bleiben der Korporation Zug noch?
Der Parkplatz ist auch bei Bikern sehr beliebt.
Foto: Mathias Blattmann
(Zug, 17. 10. 2025)

Die Korporation Zug ging vor Bundesgericht erneut gegen das Zuger Verwaltungsgericht vor – und unterlag wiederum. Die Lausanner Richtenden stellen in ihrem kürzlich veröffentlichten Urteil abschliessend fest: Der Waldparkplatz in der Schönegg am Zugerberg ist Teil des Waldes und darf nicht gesondert betrachtet werden. Damit ist der Fortbestand der in Korporationseigentum befindlichen Fläche als Parkplatz gefährdet.

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