Barrierefreiheit

Rollstuhlfahrer Jahn Graf bezeichnet den Bahnhof Zug als «Geschwür» – dieser entspricht dem Gesetz nur teilweise

Seit Ende 2023 sollte der Bahnhof Zug gemäss gesetzlichen Vorgaben umgebaut sein. Nämlich so, dass ihn Menschen mit Behinderung selbstständig nutzen können. Stand heute gilt er als «teilkonform». Und das wird bis auf weiteres so bleiben.
Für ihn ist der Bahnhof Zug voller Hindernisse: Jahn Graf.
Foto: Bild: Kristina Gysi (1. 7. 2024)

Jahn Graf ist Schanzenspringer. Unfreiwillig zwar, aber wenn er es nicht wäre, verlöre er viele Minuten seines Lebens. Wenn der Chamer in seinem Rollstuhl mit der Stadtbahn nach Zug fährt und diese auf Gleis fünf verlässt, tut er das mit Anlauf. Dann scheppert es einmal gewaltig, und im nächsten Moment landet er auf dem Perron. Diesen Anlauf braucht er, um den Zug zu verlassen, schliesslich gilt es dabei, einen Absatz von rund zehn Zentimetern zu überwinden.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 19.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 394.-