Informiert wurden die Schweizer Polizeikorps am Freitag, 5. September: Ihnen ist es nicht mehr erlaubt, bei einer Personenfahndung oder bei vermissten Personen deren Hautfarbe im nationalen Fahndungssystem Ripol zu vermerken. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) teilte mit, eine «offizielle Beschwerde» sei der Grund gewesen, weshalb dieses Merkmal nicht mehr genannt werde, schrieb der «Blick». Die Hautfarbe müsse in der heutigen vielschichtigen Gesellschaft kritisch hinterfragt werden, sie gelte als unterschiedlich wahrgenommenes und daher nicht eindeutig definierbares Merkmal, hiess es weiter. Und zudem würde diese Angabe bei Personenbeschreibungen ohnehin kaum genutzt. Nur in einem Prozent in den Ripol-Einträgen werde sie überhaupt vermerkt. Weiter wurde darauf verwiesen, dass die Angaben als unpräzise gelten würden, und sowieso gebe es immer häufiger Bildaufnahmen von gesuchten Tätern.
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