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Obwalden

Revision des Obwaldner Beschaffungswesens startet 2021

Wie der Kanton und die Gemeinden öffentliche Aufträge vergeben, wird neu geregelt. Auf Basis der 2019 verabschiedeten interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen soll die Obwaldner Gesetzesrevision Ende 2021 vorliegen.
Das Rathaus in Sarnen.
(Bild: Pius Amrein
(28. März 2019))

(sez) Der Regierungsrat Obwalden hat das Volkswirtschaftsdepartement mit der Einführung der totalrevidierten interkantonalen Vereinbarung für das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) beauftragt. Der Zeitplan sieht vor, dass die Gesetzesrevision im vierten Quartal 2021 in die Vernehmlassung geschickt werden soll. Das Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen ist unter Vorbehalt für das Jahr 2023 geplant.

Die aktuell geltende interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) datiert vom 15. März 2001. In den vergangenen Jahren haben Bund und Kantone in einem gemeinsamen Projekt ihre Rechtsgrundlagen im Beschaffungsrecht so weit möglich parallel und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Die total revidierte IVöB 2019 wurde im November 2019 von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) als interkantonales Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB) einstimmig verabschiedet.

Die IVöB 2019 regelt, wie der Kanton und die Gemeinden öffentliche Aufträge vergeben, das heisst, wie sie Güter, Dienstleistungen und Bauten einkaufen. Neben der Rechtsvereinheitlichung verfolgt die Vereinbarung auch politische Ziele sowie solche nach ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit. Wichtig sei künftig auch die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb, wie der Obwaldner Regierungsrat in einer Mitteilung an die Medien schreibt. Zudem führe die IVöB 2019 neue Beschaffungsmethoden ein und mache es einfacher, Anbieter, die unzuverlässig arbeiteten oder sich nicht an Vorschriften hielten, von Aufträgen auszuschliessen. Die Vereinbarung werde in Kraft treten, sobald ihr zwei Kantone beigetreten sind. Erste Beitritte würden ab 2021 erwartet.

Vernehmlassung startet voraussichtlich im vierten Quartal 2021

Der Regierungsrat Obwalden hat nun das Volkwirtschaftsdepartement mit der Einleitung der kantonalen Gesetzgebungsarbeiten beauftragt. In einem ersten Schritt werden unter anderem offene Fragen zu den eigenständigen kantonalen Regelungsbereichen beantwortet. Der verabschiedete Zeitplan sieht vor, dass die Gesetzesrevision im vierten Quartal 2021 in die Vernehmlassung geschickt wird. Zeigt sich allerdings im Zuge der Vorarbeiten grundlegender Diskussionsbedarf in wesentlichen Aspekten, wird der Zeitplan des Gesetzgebungsprozesses angepasst. Das Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen ist für das Jahr 2023 geplant, kann sich aber aufgrund der Unklarheiten um bis zu einem Jahr verzögern.

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