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Nidwalden

Revidiertes Denkmalschutzgesetz ist in der Vernehmlassung 

Das kantonale Denkmalschutzgesetz wird angepasst. Zur Beschleunigung der Verfahren wird die Fachstelle für Denkmalpflege wieder gestärkt. 

Bei der umstrittenen Projektierung am Dorfplatz in Stans half eine Art Schutzvertrag, die zerfahrene Situation wieder in Gang zu bringen.
Bild: Bild: Matthias Piazza (Stans, 2. Mai 2022)

Die Teilrevision des kantonalen Denkmalschutzgesetzes geht auf eine landrätliche Motion zurück, welche eine Überarbeitung beim Schutz von Kulturobjekten, Ortsbildschutz und bei den Entscheidungskompetenzen sowie den Eigentümerrechten verlangt hat. Wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt, sollen gemäss des vorliegenden Entwurfs in Zukunft die Verfahren zu Denkmalschutzfragen schneller werden, weil die kantonale Fachstelle mehr Entscheidungskompetenzen erhält. Bei der letzten Gesetzesrevision 2014 waren diese von der Fachstelle an die Kommission für Denkmalpflege delegiert worden, die dafür auf 7 bis 9 Mitglieder aufgestockt wurde.

Das hat offensichtlich nicht funktioniert. «Es hat sich jedoch herausgestellt, dass dieser Wechsel in der Praxis grossmehrheitlich nicht den gewünschten Effekt erzielt und zu keiner Entspannung bei der Bearbeitung der zunehmenden Gesuche führt», heisst es in der Mitteilung weiter. Die Kommission für Denkmalpflege soll nun wieder verkleinert und ihre Hauptaufgabe wieder auf die fachliche Beratung der Fachstelle beschränkt werden.

Im Interesse der Rechtssicherheit wird das Inventar von schutzwürdig eingestuften Objekten, das bisher im Gesetz nur summarisch erwähnt wird, näher ausgeführt: Dabei geht es insbesondere um Kategorien der Schutzwürdigkeit sowie den Verfahrensablauf bei Bauvorhaben an solchen Objekten. Dadurch werden die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden transparenter, wenn es etwa im Rahmen von Baubewilligungsverfahren um denkmalpflegerische Aspekte geht.

Verträge als Alternative im Unterschutzstellungsverfahren

Wie in anderen Kantonen wird bei Unterschutzstellungen eine Alternative zum üblichen Verfahren mittels Regierungsratsbeschluss geschaffen. Ein Schutzvertrag zwischen den Eigentümern und dem Kanton soll in komplexen Verfahren die Möglichkeit bieten, individueller auf die Bedürfnisse der Beteiligten einzugehen. «Damit können künftig nicht nur die Ansprüche des Denkmalschutzes berücksichtigt, sondern auch die Bedürfnisse der Eigentümerschaft stärker miteinbezogen und deren Akzeptanz erhöht werden», ist der Kanton überzeugt. Schutzverträge würden eine höhere Planungs- und Rechtssicherheit für die Eigentümerschaft eines Schutzobjekts gewähren.

Im Rahmen der Projektierung am Dorfplatz 4/5 in Stans, in welcher unterschiedliche Interessen über längere Zeit nicht unter einen Hut gebracht werden konnten, wurde mit einem ähnlichen Vorgehen die zerfahrene Situation bereinigt und der Prozess wieder aufgenommen. «Die Möglichkeit von Schutzverträgen, die Stärkung der Fachstelle und die damit verbundene Beschleunigung der Verfahren bringen deutliche Verbesserungen», lässt sich Bildungsdirektor Res Schmid in der Mitteilung zitieren.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Mai 2023. Nach der Auswertung der Eingaben wird der Regierungsrat die Vorlage bereinigen und zuhanden des Landrates verabschieden. Ziel ist es, die revidierte Denkmalschutzgesetzgebung auf Frühling 2024 in Kraft zu setzen.

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