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Zentralschweiz

Reinigungspflicht für Schiffe und Boote in fast allen Zentralschweizer Seen

Ab Juli wird in der Zentralschweiz eine Reinigungspflicht für alle Schiffe und Boote, welche von einem anderen Gewässer in einen Zentralschweizer See eingesetzt werden, eingeführt. 
Ein Boot wird in den Vierwaldstättersee eingewassert.
Bild: Bild: Pius Amrein 

In der Zentralschweiz gilt ab 1. Juli für alle Schiffe und Boote, welche von einem anderen Gewässer in einem Zentralschweizer See eingewassert werden, eine Reinigungspflicht. Mit dieser Massnahme sollen die Einschleppung und Ausbreitung invasiver Organismen bestmöglich unterbunden und grosse Schäden verhindert werden, wie die Zentralschweizer Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz mitteilt.

Schiffe und Boote, welche das Gewässer wechseln, verbreiten gebietsfremde Organismen. Etwa die aus dem Schwarzmeerraum stammende Quaggamuschel könne einheimische Arten verdrängen und grosse Schäden anrichten, indem sie Filter und Leitungen verstopft.

Massnahme gilt noch nicht für Luzern

Deshalb müssen ab Juli alle in den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug immatrikulierten Schiffe gründlich gereinigt werden, bevor sie in einem Zentralschweizer See eingewassert werden dürfen. Auch der Kanton Luzern soll bald nachziehen. Die Reinigungspflicht gilt auch für Schiffe, welche innerhalb der Zentralschweiz das Gewässer wechseln.

Die Reinigungsstellen sind unter www.umwelt-zentralschweiz.ch zu finden .

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