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Luzern

Regierungsrat unterstützt indirekten Gegenvorschlag zur «Biodiversitätsinitiative»

Die Regierung befürwortet eine gesetzliche Grundlage, welche die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen berücksichtigt. Aber: Der Gegenvorschlag brächte Mehrkosten, was aus Sicht des Kantons abzulehnen ist.

In seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst der Kanton Luzern die Revision des Natur- und Heimatschutzes (NHG) als indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)», wie die Luzerner Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt. Der Regierungsrat teilt grundsätzlich die Bestrebungen des Bundes, den Schutz des Natur- und Kulturerbes zu stärken, die Baukultur zu fördern sowie die biologische und landschaftliche Vielfalt stärker zu schützen und zu fördern.

Im Bereich Biodiversität gibt im Kanton Luzern der Planungsbericht «Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Luzern» vom 2. Juli 2019 die Richtung vor. Bei der Umsetzung der ökologischen Infrastruktur im Zusammenhang mit der Förderung der Biodiversität sollte die NHG-Revision dazu genutzt werden, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone berücksichtigt.

In dieser Hinsicht sei die Vorlage des Bundes noch zu präzisieren, heisst es in der Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates. Darüber hinaus führt der indirekte Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative offenbar zu substanziellen Mehrkosten bei den Kantonen, was aus finanzpolitischer Sicht abzulehnen ist. Die Massnahmen müssen mit den bestehenden kantonalen Mitteln finanziert werden können, wie der Mitteilung weiter zu entnehmen ist. (zgc)

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