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Weggis

Regierungsrat genehmigt Seilbahnkorridor – Verwaltungsbeschwerden werden abgewiesen

Der Luzerner Regierungsrat hat den Seilbahnkorridor für eine neue Bahn von Weggis nach Rigi Kaltbad genehmigt. Über weitere Eigenschaften werde im Plangenehmigungsverfahren entschieden.

An der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis klar die Schaffung eines Seilbahnkorridors für die Erneuerung der Seilbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad . Auch sagten sie dabei Ja zu einer Umzonung für die künftige Bergstation auf Rigi Kaltbad. Gegen den Beschluss der Stimmberechtigten erhoben zwei Privatpersonen und drei Verbände Verwaltungsbeschwerde, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde. Dabei sei es vor allem um die Koordination von Nutzungsplanung, Plangenehmigungsverfahren und Rodungsbewilligungsverfahren gegangen.

So soll die Bergstation auf Rigi-Kaltbad dereinst aussehen.
Bild: Visualisierung: zvg

Die Beschwerden hat der Regierungsrat nun abgewiesen und die von den Stimmberechtigten beschlossene Teilrevision der Ortsplanung genehmigt. Grund sei, dass der Gemeinde die Nutzungsplanung zusteht und sie entscheiden kann, wo eine Bahn errichtet werden soll. Über weitere Eigenschaften der neuen Bahn, etwa das Seilbahnsystem, die Lage der Stützen oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung, wird im Plangenehmigungsverfahren entschieden, heisst es weiter. Bei Seilbahnen ist das Bundesamt für Verkehr dafür zuständig. (fmü)

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