Zuger Kantonsrat

Regierungsrat Andreas Hostettler zum neuen Gesetz über soziale Einrichtungen: «Sie können heute nichts falsch machen»

Das Zuger Kantonsparlament beriet die Totalrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen. Diskutiert wurde über Details. 
Angehörige, die behinderte Familienmitglieder betreuen, können gemäss LBBG eine Entschädigung erhalten. 
Foto: Symbolbild: Andrea Tina Stalder
Es ist ein Paradigmenwechsel, was der Zuger Kantonsrat am Donnerstag in erster Lesung beschlossen hat: Neu werden Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung im Zentrum stehen.

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