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Uri

Urner Regierung will keinen Steuerabzug für pflegende Angehörige

Die Regierung anerkennt die Leistungen von Angehörigen, die zu Hause Verwandte pflegen. Ein Steuerabzug wird aber als falsches Mittel zur Anerkennung erachtet. Motionär Simon Stadler kann diese Haltung nicht nachvollziehen.
Statt in Institutionen werden viele Urner zu Hause von Angehörigen gepflegt. (Symbolbild: Christoph Schmidt/Keystone)

Markus Zwyssig und Florian Arnold

Zahlreiche Menschen pflegen heute unentgeltlich Angehörige zu Hause. Diesen Bürgern will die Regierung auch künftig keinen Steuerabzug einräumen. Sie empfiehlt dem Landrat die Motion von Simon Stadler (CVP, Altdorf) «zu Anerkennung und Wertschätzung der Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause» nicht erheblich zu erklären. Stadler hatte einen jährlichen Steuerabzug von 5000 Franken vorgeschlagen.

In ihrer Antwort anerkennt die Regierung die Leistungen von pflegenden Angehörigen als wichtigen Beitrag zur Solidarität in der Gesellschaft. «Hinter der Betreuungsarbeit steht ein grosses Engagement der pflegenden Angehörigen, und in vielen Fällen ist sie die ideale Lösung für pflegebedürftige Personen», schreibt sie. Die Situation der pflegenden und betreuenden Angehörigen und deren rechtliches Umfeld sowie die demografische Entwicklung würden aber eine gesamtschweizerische Fragestellungen darstellen: «Ausgelöst durch verschiedene parlamentarische Vorstösse auf Bundesebene hat der Bundesrat den Gesetzgebungsprozess zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung angestossen, um die gesellschaftliche Anerkennung der Betreuungsleistungen von Angehörigen zu fördern.»

Gleichbehandlung wird verletzt

Die Regierung vertritt jedoch die Ansicht, eine Anpassung des Steuerrechts sei nicht das geeignete Mittel, den betreuenden Angehörigen eine angemessene Wertschätzung zukommen zu lassen und ein bestimmtes Verhalten zu belohnen. Das Anliegen der Motionäre verstosse einerseits gegen das Gebot der Gleichbehandlung und anderseits gegen den für die Besteuerung sehr wichtigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. «Die Politik muss sich vom Irrglauben lösen, dass das Steuerrecht dazu da sei, alle gesellschaftlichen und sozialen Probleme durch die Einführung von neuen Abzügen zu lösen.» Dies führe zur Aushöhlung des Steuersubstrats, zu Ungerechtigkeiten und zu noch mehr Intransparenz und Ineffizienz des Steuersystems. Angehörige zu betreuen sei Freiwilligenarbeit. Solche werde auch in anderen Bereichen geleistet. «Es ist nicht Aufgabe des Steuerrechts, eine spezifische Form der Freiwilligenarbeit zu bevorzugen und dadurch eine Ungleichbehandlung zu provozieren», so die Regierung. Sie rechnet vor: Wenn nur 10 Prozent der steuerpflichtigen Personen 5000 Franken in Abzug bringen würden, so wäre mit Mindereinnahmen von etwa 1,7 Millionen Franken (Gemeinden und Kanton) zu rechnen.

Zudem fördere der Kanton in gewisser Weise bereits die Betreuung bereits mit 2,8 Millionen Franken, indem Dienstleistungen und Institutionen mitfinanziert würden. Unterstützt werden: Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen sowie Beratung der Spitex Uri (2,5 Millionen Franken), Tagesheim inklusive Transportdienst der Pro Senectute Uri (140000 Franken), Mahlzeitendienst der Pro Senectute Uri (6000 Franken), Beratungsangebot der Pro Senectute Uri (110000 Franken), Entlastungsdienst für pflegende Angehörige des Schweizerischen Roten Kreuzes (50000 Franken).

Bewusst mit zu hohen Zahlen gerechnet

Mit der Antwort der Regierung gibt sich Motionär Simon Stadler nicht zufrieden. Gerade weil die Alterspyramide sich verändere, müsse man die Pflege von Angehörigen stärken. Das koste die Gesellschaft viel weniger, als wenn beispielsweise die Spitex aufgeboten werden müsste – selbst wenn der Steuerabzug eingeführt werde. Da auch in anderen Kantonen ähnliche Begehren diskutiert würden, könne man davon ausgehen, dass ein Steuerabzug rechtlich möglich sei. Zudem glaubt Stadler, dass die Regierung bewusst mit zu hohen grossen Zahlen rechne. Besonders stört ihn der Vergleich zur Vereinsarbeit. «Die Pflege von Angehörigen ist kein Hobby», so Stadler. «Das ist eine Geringschätzung der Arbeit dieser Leute.» Zudem würden viele Sportverein Beiträge etwa von «Jugend und Sport» erhalten und kulturelles Engagement werde ebenfalls subventioniert.

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