Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der Eidgenössische Bettag und der Weihnachtstag am 25. Dezember: An diesen hohen Feiertagen sind Veranstaltungen nicht religiöser Art sowie organisierte sportliche Übungen und Wettkämpfe in Nidwalden untersagt. Gemeinden können in Ausnahmefällen kulturelle Veranstaltungen erlauben, die dem Sinn des Feiertages entsprechen.
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