Nidwalden

Regierung hält am Veranstaltungsverbot an hohen Feiertagen fest

Die fünf hohen Feiertage sollen weiterhin geachtet werden, findet der Regierungsrat und empfiehlt eine Motion zur Abschaffung des Veranstaltungsverbots zur Ablehnung.
Ausgelassene Stimmung beim Tanzen im Club: An gewissen Feiertagen ist dies in Nidwalden nicht möglich.
Foto: Valentin Flauraud/Keystone

Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der Eidgenössische Bettag und der Weihnachtstag am 25. Dezember: An diesen hohen Feiertagen sind Veranstaltungen nicht religiöser Art sowie organisierte sportliche Übungen und Wettkämpfe in Nidwalden untersagt. Gemeinden können in Ausnahmefällen kulturelle Veranstaltungen erlauben, die dem Sinn des Feiertages entsprechen.

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