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Luzern

Verwirrung um Sperrung des Rathausstegs an der Luzerner Fasnacht

Der Rathaussteg werde an der diesjährigen Luzerner Fasnacht jeweils nachts gesperrt sein, teilte die Stadt Luzern am Freitagmorgen mit. Die Mitteilung war missverständlich. Die Sperrung gilt nur in eine Richtung: Das bisherige Einbahn-System wird fortgeführt und ausgeweitet.
Schon in den vergangenen zwei Jahren galt an den Fasnachtstagen in Luzern zeitweise eine Einbahn-Regelung Richtung Altstadt.   (Bild: Pius Amrein(Luzern, 17. Februar 2017))

Hugo Bischof

Aus Sicherheitsgründen werde der Rathaussteg an den offiziellen Fasnachtstagen (Schmutziger Donnerstag, Rüüdige Samschtig, Güdismontag und Güdisdienstag) zwischen 21 und 1 Uhr gesperrt. Dies teilte die Stadt Luzern am Freitagmorgen mit. «Diese Sperrung Richtung Altstadt dient der Sicherheit der Personen rund um den Rathaussteg», hiess es in der Medienmitteilung weiter. Und: «Der Fluchtweg Richtung Bahnhofstrasse ist jederzeit gewährleistet.»

Besorgte Guuggenmusigen auf Facebook

Aus dieser Meldung konnte gefolgert werden, dass der Rathaussteg auch stadtauswärts Richtung Bahnhofstrasse nur in Notsituationen «als Fluchtweg» begehbar sein werde. Auf Facebook gab es besorgte Nachfragen von Guuggenmusigen: «Müssen die Guuggenmusigen nach ihrem Auftritt auf der Rathaustreppe nun auch wieder über die Rathaustreppe via Kornmarkt abziehen?», hiess es etwa. Oder: «Wird es nach 21 Uhr gar nicht mehr möglich sein, auf der Rathaustreppe zu spielen?» Eine erste Nachfrage bei der Stadt ergab keine Klärung, man müsse zuerst mit der Luzerner Polizei Rücksprache nehmen. Die Mitteilung sei «missverständlich formuliert» gewesen, räumte der Mediensprecher der Stadt dann ein.

Schliesslich wurde klar: Der Rathaussteg bleibt während allen Fasnachtstagen stadtauswärts Richtung Bahnhofstrasse frei begehbar, nicht nur als «Fluchtweg», sondern als normaler Durchgangsweg von der Altstadt auf die andere Reussseite. Robert Marty, Präsident der «Vereinigte», des Dachverbands der Luzerner Guuggenmusigen und Fasnachtsgruppen, betont:

«Die Guuggenmusigen können nach ihrem Auftritt auf der Rathaustreppe also weiterhin über den Rathaussteg abziehen.»

Auf dem Rathaussteg in Luzern kam es in den vergangenen Jahren an den Fasnachtstagen wegen des Grossandrangs vermehrt zu Staus. Unter der Egg, vor allem im Bereich vor der Rathaustreppe, gab es zeitweise kein Durchkommen mehr. Um Staus und Massenpanik zu verhindern, führte die Stadt Luzern bereits in den vergangenen drei Jahren ein zeitweises Einbahnregime auf dem Rathaussteg ein. Die Polizei installierte zu diesem Zweck einen Torbogen und eine Ampel beim Eingang zum Rathaussteg vom Luzerner Theater her. Der Einbahnverkehr auf dem Rathaussteg stadteinwärts Richtung Altstadt gilt dieses Jahr nun fix zwischen 21 und 1 Uhr und wird auf den Fasnachtssamstag (Rüüdig Samschtig) ausgeweitet. Die Luzerner Polizei behalte sich je nach Situation auch Sperrungen ausserhalb dieser fixen Zeiten vor, sagt Mario Lütolf, Leiter der Dienstabteilung Stadtraum und Veranstaltungen der Stadt Luzern. Die diesjährige Luzerner Fasnacht beginnt am 20. Februar, also in weniger als zwei Wochen.

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