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Kanton Uri

Rad- und Fussweg Altdorf-Seedorf: VCS verzichtet auf Weiterzug

Der Rad- und Fussweg Altdorf-Seedorf wird kein Fall für das Bundesgericht. Der VCS zieht seine Beschwerde nicht weiter. Er hofft aber auf eine gute Lösung bei der Signalisierung.
Der Rad- und Fussweg soll auch über die Seedorfer Reussbrücke führen.
Bild: Bild: Florian Arnold (26. 6. 2019)

Der Kanton plant die Realisierung eines Langsamverkehrsweges vom Kantonsbahnhof bis westlich der Seedorfer Reussbrücke. wie die Sektion Uri des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) in einer Medienmitteilung schreibt. Der Byfangweg solle entsprechend ausgebaut und auf der Seedorferstrasse das westseitige Trottoir durch einen nur drei Meter breiten kombinierten Rad- und Fussweg ersetzt werden - entgegen dem Veloweggesetz, das eine grundsätzlichen Trennung von Fuss- und Veloverkehr verlange.

Im Ergebnis werde so die Strasse von den «lästigen» Velos befreit. Den neuen gemeinsamen Weg hingegen müssten sich zukünftig Fussgängerinnen und Fussgänger im Gegenverkehr mit den vielfach schnelleren Velos teilen. Die Velos würden dadurch ausgebremst, zumal sie auch noch zu zusätzlichen Strassenquerungen gezwungen sein werden. Die Sicherheit der Zufussgehenden andererseits wird nach Ansicht des VCS durch die Zweiräder bedroht. Verschärfend komme hinzu, dass mit der geplanten Signalisierung auch schnelle E-Bikes mit gelbem Nummernschild, die bis 45 km/h schnell fahren dürfen, und Mofas diesen Weg zwingend werden benützen müssen. Mit «Veloförderung», wie der Radwegkredit in der Botschaft zur Volksabstimmung vom 27. September 2020 angepriesen wurde, habe das wenig zu tun.

Der VCS habe mit einer Einsprache aus Sicht der Velofahrenden und Zufussgehenden die gröbsten Sicherheitsprobleme thematisiert und dazu konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht. Die Baudirektion und der Regierungsrat seien den Anliegen des VCS aber in keinem einzigen Punkt entgegengekommen. Dies habe den VCS dazu veranlasst, die Problematik mit einer Beschwerde an das Obergericht weiterzuziehen. Dieses habe die Beschwerde nun aber mit formaljuristischen Überlegungen abgewiesen und die inhaltlichen Themen zur Ermessenssache erklärt. Da sich auch das Bundesgericht erfahrungsgemäss nicht mit konkreten technischen Fragen beschäftige und bestenfalls eine Rückweisung an die Vorinstanz beschliessen würde, verzichtet der VCS laut der Mitteilung auf einen Weiterzug an das höchste Gericht.

VCS möchte eingebunden werden

Der VCS plädiert aber an den Regierungsrat, wenigstens bei der Signalisierung, für die ein separates Verfahren läuft, dafür zu sorgen, dass die schnellen E-Bikes und die Mofas weiterhin auf der Strasse fahren müssen und die Velos bei den Hofausfahrten der landwirtschaftlichen Betriebe Vortritt haben. Der VCS würde es auch sehr begrüssen, wenn er künftig, wie vom Veloweggesetz verlangt, als Fachorganisation möglichst früh in den Planungsprozess einbezogen und dabei ernst genommen würde. (zvg/mu)

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