Strafgericht Zug

Prozess zum krummen Deal von Oberägeri: Staatsanwältin schmeichelt dem Beschuldigten

Im Prozess um den «Fall Oberägeri» sorgte das Plädoyer der Staatsanwältin für geharnischte Reaktionen. Die tiefen Strafanträge stellten gar die Zuständigkeit des Gerichts in Frage.
Ein von Bäumen umrahmtes Schmuckstück am Ägerisee – und aktuell Gegenstand eines Strafprozesses: Die Liegenschaft, die 2017 unter merkwürdigen Umständen verkauft wurde.
Foto: Jakob Ineichen (Oberägeri, 17. 3.2026)

Es kommt in einem Strafverfahren selten vor, dass eine Staatsanwältin einen Beschuldigten mit fast schon schmeichelhaften Worten bedenkt. Am Mittwoch, 18. März, am zweiten Prozesstag im «Fall Oberägeri», geschah jedoch genau dies: In ihrem Plädoyer bezeichnete Staatsanwältin Karin Eisenring den der Geldwäscherei beschuldigten Käufer einer Traumliegenschaft am Ägerisee – einen bekannten Superreichen aus der Region – als «Triple A-Käufer». «Hätten Sie ihn nicht auch genommen?», fragte Eisenring rhetorisch. Um wenig später gleich selbst die Antwort zu geben: «Einen solchen Käufer würden wir alle nehmen!» Es handle sich um jemanden «von hier», der die besage Liegenschaft «nicht zu Spekulationszwecken» habe erwerben wollen, an seiner sei Person «nichts zu beanstanden».

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