Es kommt in einem Strafverfahren selten vor, dass eine Staatsanwältin einen Beschuldigten mit fast schon schmeichelhaften Worten bedenkt. Am Mittwoch, 18. März, am zweiten Prozesstag im «Fall Oberägeri», geschah jedoch genau dies: In ihrem Plädoyer bezeichnete Staatsanwältin Karin Eisenring den der Geldwäscherei beschuldigten Käufer einer Traumliegenschaft am Ägerisee – einen bekannten Superreichen aus der Region – als «Triple A-Käufer». «Hätten Sie ihn nicht auch genommen?», fragte Eisenring rhetorisch. Um wenig später gleich selbst die Antwort zu geben: «Einen solchen Käufer würden wir alle nehmen!» Es handle sich um jemanden «von hier», der die besage Liegenschaft «nicht zu Spekulationszwecken» habe erwerben wollen, an seiner sei Person «nichts zu beanstanden».
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