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Luzern

Private sollen in der Stadt Luzern weniger Parkplätze bauen

Der Stadtrat will das Parkplatzreglement verschärfen. In grossen Teilen der Stadt sollen künftig maximal 0,3 Parkplätze pro Wohnung möglich sein.
Die Zonen im neuen Parkplatzreglement (Grafik: Stadt Luzern)

Stefan Dähler

Nicht nur die Parkierung auf öffentlichem, sondern auch auf Privatgrund soll in der Stadt Luzern neu geregelt werden. Der Stadtrat will dazu das aus dem Jahr 1986 stammende Parkplatzreglement totalrevidieren, wie er mitteilt. Dieses sei veraltet und entspreche nicht mehr dem Ziel, die Zahl der privaten Parkplätze zu reduzieren. Das Reglement kommt nur bei Neubauten oder grösseren Umbauten zur Geltung.

Die grösste Änderung betrifft die Gebiete der Zone 2 (siehe Grafik).

Dort dürfen für Bewohner nur noch maximal 30 Prozent des Parkplatz-Normbedarfs gemäss Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) erstellt werden. Konkret heisst das, dass neu pro Wohnung 0,3 Parkplätze erstellt werden dürfen, es können aber auch weniger sein. Bisher galt in der Zone 2 ein Wert von maximal 50 Prozent. In der Altstadt sind wie bis anhin grundsätzlich keine neuen Privatparkplätze erlaubt (Zone 1). In Aussenquartieren dürfen wie bisher 70 Prozent (Zone 3) bis 100 Prozent (Zone 4) des Normbedarfs erstellt werden. Gewisse Gebiete, die bisher der Zone 3 oder 4 zugeteilt sind, wechseln neu in die Zone 2: etwa Tribschen, Sternmatt, Baselstrasse, Zürichstrasse-Maihof, Obergrund oder Haldenstrasse.

Wie angekündigt dürfen in neu erstellten Bauten zudem Veloabstellplätze nicht mehr kostenpflichtig sein. Eine indirekte Verrechnung via Nebenkosten ist weiter möglich. Das Verbot gilt nur für die gemäss Reglement zwingend zu realisierende Mindestzahl an Veloplätzen. Zusätzliche Abstellplätze dürfen die weiterhin etwas kosten. Diese Regelung wird aufgrund eines SP-Vorstosses eingeführt. Stein des Anstosses war, dass im Aalto-Hochhaus im Schönbühlquartier Veloabstellplätze 25 Franken pro Monat kosten.

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