Matthias Piazza
Csomor sagt zu unserer Frage der Woche: «Die Einnahmen aus den Prämien waren im vergangenen Jahr höher als für die Auszahlung der Versicherungsleistungen und für die gesetzliche vorgeschriebene Bildung der Reserven benötigt wurden. Darum konnte die Concordia einen Teil der Prämien zurückerstatten. Wir richten uns bei der Festlegung der Prämienverbilligung nach den vom Bund festgelegten kantonalen Durchschnittsprämien und nicht nach den überschüssigen Prämieneinnahmen einer Krankenkasse. Der Bund unternahm rückwirkend ebenfalls keine Anpassungen. Wir gehen von einem Einzelereignis aus. Insofern soll ein allfälliger Überschuss auch den Versicherten zugutekommen.»
Kommentare
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben.