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Kantonsparlament

Politische Rechte in Krisensituationen: Gemeinden sollen bei Abstimmungen künftig auf Urnenverfahren setzen dürfen

Die Luzerner Regierung will das Stimmrechtsgesetz revidieren, damit die politischen Rechte auch bei Katastrophen oder Notlagen gewahrt werden. Der Kantonsrat hat der Gesetzesrevision am Montag in erster Beratung zugestimmt.

Das Luzerner Stimmrechtsgesetz soll revidiert werden, damit Stimmberechtigte ihre politischen Rechte auch bei Katastrophen, Notlagen und vergleichbaren Situationen wahrnehmen können. Nachdem sie schon im Vernehmlassungsverfahren auf viel Zustimmung stiess, hat der Kantonsrat die überarbeitete regierungsrätliche Vorlage in erster Beratung am Montag einstimmig angenommen. Das Geschäft geht nun zurück an die Staatspolitische Kommission.

Im Stimmrechtsgesetz ist der Grundsatz festgehalten, dass Gemeinden ihre Wahlen im Urnen- und Abstimmungen im Versammlungsverfahren durchführen, sofern die Stimmberechtigten nichts anderes beschliessen. Mit den neuen Regelungen könnten Gemeindebehörden unabhängig von der Gemeindeordnung sowohl Wahlen als auch Abstimmungen im Urnenverfahren abwickeln, wenn Ausnahmesituationen die ordnungsgemässe Durchführung einer Gemeindeversammlung verhindern.

Betrifft eine Krise grössere Teile des Kantons, liegt es am Regierungsrat, bei Wahlen und Abstimmungen Massnahmen für den geordneten Ablauf zur Wahrnehmung der politischen Rechte zu treffen. Die Geltungsdauer ist auf zwei Jahre beschränkt und kann mit der Genehmigung des Kantonsrats um ein Jahr verlängert werden. Das revidierte Gesetz soll frühestens im März in Kraft treten.

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