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Nidwalden

Photovoltaikanlagen sind bei Neubauten nun Standard: Das sind die wichtigsten Änderungen zum neuen Energiegesetz

Das neue Nidwaldner Energiegesetz ist bald Realität. Es betrifft auch Besitzer bestehender Häuser, etwa, wenn die Ölheizung aussteigt. 
Neubauten müssen einen Teil des Strombedarfs künftig selber liefern. Dafür eignet sich eine Photovoltaikanlage, wie hier auf dem Dach der Siedlung Am Aawasser. 
Bild: Bild: Urs Hanhart (Buochs, 15. Juni 2021)

Am 1. November gilt in Nidwalden das neue Energiegesetz. Der CO 2 -Ausstoss der Gebäude soll weiter gesenkt und der Zubau erneuerbarer Energie gestärkt werden. Der Landrat hat das Gesetz Ende März dieses Jahrs verabschiedet. Damit setzt der Kanton die Energiestrategie 2050 des Bundes um, der die Schweizer Stimmbürger am 21. Mai 2017 mit 58,2 Prozent zustimmten. Diese sieht auch vor, dass keine neuen Atomkraftwerke mehr gebaut werden. Bestehende bleiben nur noch so lange am Netz, wie sie sicher sind.

Phtovoltaikanlagen bei Neubauten

Neubauten sollen einen Teil der benötigten Energie selber produzieren, was in den meisten Fällen mittels Phtovoltaikanlagen geschehen dürfte. Der Hauseigentümer installiert entweder eine Energieerzeugungsanlage in, auf oder am eigenen Gebäude, welche 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (beheizbare Geschossfläche) liefert. Auch die Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage im Kanton wird dabei angerechnet. Alternativ bezahlt die Hauseigentümerin eine Ersatzabgabe von 1000 Franken pro Kilowatt als Ersatz für die nicht selbst produzierte Energie.

Ersatz der Heizung wird bewilligungspflichtig

Das neue Energiegesetz betrifft auch bestehende Liegenschaften. Wer seine Heizung ersetzt, muss darauf achten, dass bei der neuen Heizung ein Teil der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammt, vorbehältlich gewisser Ausnahmen. Dafür stehen der Hausbesitzerin elf Standardlösungen zur Verfügung. In Frage kommen etwa thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung, Holzfeuerung oder Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser oder Aussenluft. Unter gewissen Voraussetzungen sind auch mit Erdgas angetriebene Wärmepumpen zulässig. Als weitere Möglichkeit kommt ein Anschluss an ein Fernwärmenetz mit erneuerbarer Energie in Frage. Auch ein Wärmepumpenboiler mit Photovoltaikanlage wird anerkannt, wenn diese mindestens 5 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche liefert.

Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen

Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem sind innerhalb von 15 Jahren zu ersetzen, um der Winterstromlücke entgegenzuwirken. Sollte die Anlage schon vorher kaputtgehen, soll die Chance für den Ersatz mit einer effizienten Lösung wie einer Wärmepumpe genutzt werden, schreibt der Kanton.

Zentrale Elektroboiler

Elektroboiler müssen nicht saniert werden, aber auch diese dürfen im Schadenfall nicht durch neue Elektroboiler ersetzt werden. Es sei denn, das Warmwasser wird während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung erwärmt oder vorgewärmt oder mindestens zur Hälfte mit erneuerbarer Energie erzeugt. Ausgenommen bleiben Etagenboiler in den einzelnen Wohnungen, die nach wie vor erlaubt sind. Man kann auch einen Elektroboiler mit einer Photovoltaikanlage kombinieren, sofern deren Leistung doppelt so hoch ist wie jene des Elektroboilers. Damit will der Kanton die Erstellung von grossen Photovoltaikanlagen, etwa bei Umbauten, attraktiver machen.

Kanton greift finanziell unter die Arme

Neben den gesetzlichen Bestimmungen will der Kanton auch Anreize schaffen, um die Ziele der Energiestrategie zu erreichen. Wer in eine effiziente Gebäudehülle investiert oder beim Ersatz des Wärmeerzeugers eine vollständig erneuerbare Lösung wählt, kann beim Kanton ein Fördergesuch stellen. Ebenfalls werden Photovoltaikanlagen gefördert, auch wenn sie beim Neubau gesetzlich vorgeschrieben sind.

Rund 3000 Ölheizungen in Nidwalden

Zu reden gab in der Landratsdebatte vom vergangenen März die Frage, ob es verhältnismässig sei, die Übergangsfrist von 15 Jahren zum Ersatz von Elektroheizungen festzulegen, wenn in dieser Zeit wegen Sanierungsbedarf aufgrund des Alters sowieso praktisch alle diese Anlagen ersetzt werden müssten. Regierungsrat Joe Christen verteidigte die Frist mit dem Hinweis, dass sie Planungssicherheit gebe. Ein Artikel, der auch für die Sanierung zentraler Elektroboiler eine Frist von 15 Jahren festgelegt hätte, wurde mit deutlicher Mehrheit gestrichen.

Eines der zentralen Ziele des neuen Energiegesetzes ist gemäss Luca Pirovino, Leiter der Energiefachstelle Nidwalden, dass die rund 3000 Ölheizungen im Kanton Nidwalden früher oder später der Vergangenheit angehören. Von fossilen Energieträgern rät er ab, auch wenn diese unter gewissen Auflagen auch künftig erlaubt seien. «Setzen Sie auf erneuerbare Energien. Schliessen Sie Ihr Haus an einen Wärmeverbund an. Es gibt nichts Schlimmeres, als wenn eine solche Leitung für teures Geld verlegt wurde und an einem Haus entlangführt, das nicht daran angeschlossen ist.» Je mehr Gebäude an einem Verbund angeschlossen seien, desto rentabler sei er. Auch eine Wärmepumpe sei eine taugliche Alternative. Dies rechne sich auch finanziell. Man spare damit schnell rund 1000 Franken Heizkosten jährlich und dank der Fördergelder des Kantons würden die etwas höheren Investitionskosten abgefedert. Auch beim Bau von einer Photovoltaikanlage gehe die Rechnung auf. «Die Investitionskosten einer 12-Kilowatt-Anlage von 30'000 Franken sind bei jährlichen Einsparungen der Stromkosten von 2000 Franken in 15 Jahren amortisiert.»

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