Vernehmlassung

So will der Kanton Luzern die Angehörigenpflege regulieren

Der Kanton Luzern schickt die Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes in die Vernehmlassung. Es sollen künftig übermässige Gewinne durch private Spitex-Organisationen verhindert werden.
Personen, die ihre Angehörigen pflegen, werden entlöhnt.
Foto: Symbolbild: Getty Images/Halfpoint Images

Angehörige pflegen ihre Liebsten zuhause – und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Sie können sich seit 2019 von einer Organisation mit Spitex-Lizenz anstellen lassen und werden von diesen entlöhnt. Das Geld erhält die Organisation via Grundtarif der Krankenkasse, von der gepflegten Person und einem Restkostenbeitrag der Wohngemeinde. 2024 wurden im Kanton Luzern rund 2800 Personen von 41 Spitex-Organisationen ohne sogenannte Versorgungspflicht betreut. Fünf Jahre zuvor hatte es noch 21 gegeben. Der Unmut wächst, weil einige Organisationen einen vergleichsweise kleinen Teil als Stundenlohn an die pflegenden Angehörigen weitergeben – und so hohe Gewinne einfahren.

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