Angehörige pflegen ihre Liebsten zuhause – und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung. Sie können sich seit 2019 von einer Organisation mit Spitex-Lizenz anstellen lassen und werden von diesen entlöhnt. Das Geld erhält die Organisation via Grundtarif der Krankenkasse, von der gepflegten Person und einem Restkostenbeitrag der Wohngemeinde. 2024 wurden im Kanton Luzern rund 2800 Personen von 41 Spitex-Organisationen ohne sogenannte Versorgungspflicht betreut. Fünf Jahre zuvor hatte es noch 21 gegeben. Der Unmut wächst, weil einige Organisationen einen vergleichsweise kleinen Teil als Stundenlohn an die pflegenden Angehörigen weitergeben – und so hohe Gewinne einfahren.
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