Der Gestaltungsplan «Mülimatte» stammt aus dem Jahr 2003 und basierte auf Begriffen und Messweisen, die im Kanton Luzern längst ersetzt wurden. Die Harmonisierung der Baubegriffe machte zentrale Elemente des Plans unbrauchbar. Weil weiterhin mit Ausnützungsziffern und Geschossigkeiten gearbeitet wurde, konnten Baugesuche auf dieser Grundlage nicht mehr bewilligt werden. Für mehrere unbebaute Parzellen bedeutete dies einen Blockadezustand.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
