Der Kanton Nidwalden hat zur Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Gesetzesrevision soll zu effizienteren Einbürgerungen führen. Heute entscheiden auf kommunaler Ebene die Gemeindeversammlung, auf kantonaler Ebene der Landrat über die Einbürgerungsgesuche, die zuvor einer umfangreichen Prüfung unterzogen worden sind.
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