Luzerner Kantonsspital

Parlament will Leistungsangebot ins Gesetz schreiben – Diskussionsstoff gibt es aber noch immer

Der Luzerner Kantonsrat hat sich am Dienstag in der ersten Beratung zu den fünf gleichlautenden Einzelinitiativen bekannt. Die Frage nach der Finanzierung bleibt noch offen.
Eine Intensivpflegestation an jedem Spitalstandort sähe das revidierte Spitalgesetz nicht als zwingend an.
Foto: Bild: Manuela Jans-Koch
Zwei Stunden lang diskutierten die Luzerner Kantonsrätinnen und Kantonsräte am Dienstag über den Spitalkomplex. Sie behandelten den Kommissionsbericht zu den fünf gleichlautenden Einzelinitiativen, die das Mindestangebot an den Standorten des Luzerner ...

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