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Parlament erlaubt Rechtsvorbeifahren: «Kein Freibrief fürs Rechtsüberholen»

Das Bundesparlament hat am Mittwoch entschieden, das Rechtsvorbeifahren auf der Autobahn zu erlauben. Robert Eberhard, Präsident des Fahrschulverbands Zentralschweiz, gibt eine Einschätzung ab.
Robert Eberhard, Präsident des Fahrschulverbands Zentralschweiz. (Bild: PD)
Robert Eberhard, wann durfte man auf der Autobahn bislang rechts vorbeifahren?

Im dichten Kolonnenverkehr ist es erlaubt, rechts an Autos auf der linken Spur vorbeizufahren, wenn sich diese langsamer bewegen, als die Wagen auf der rechten Spur. Das Gleiche gilt auch in stockendem Verkehr und bei einer Spurverminderung, wenn die Fahrbahn um eine Spur reduziert wird und der Verkehr dadurch langsamer wird.

Was ist der Unterschied zum Rechtsüberholen?

Ein Überholen ist es dann, wenn ein Autofahrer in die rechte Spur übergeht, um ein oder mehrere vor ihm fahrende Autos zu überholen und danach wieder auf die linke Spur wechselt.

Nun hat der Ständerat entschieden, das Rechtsvorbeifahren künftig explizit zu erlauben. Er folgt somit dem Nationalrat. Was ändert sich nun?

Eigentlich nichts. Es wird nichts erlaubt, was vorher verboten war. Das Verbotene wird nun einfach klar eingegrenzt: Rechtsüberholen ist auch weiterhin nicht erlaubt. Beim Rechtsvorbeifahren sagt man, dass dieses explizit erlaubt ist.

Die Autolenker waren also bisher schlecht über ihre Möglichkeiten des Rechtsvorbeifahrens informiert?

Ein routinierter Autobahnfahrer hat wohl schon heute die Übersicht und agiert jeweils richtig. Weniger Geübte wissen aber manchmal nicht, dass sie im stockenden Verkehr rechts vorbeifahren dürfen und verlangsamen ihre Fahrt dann unnötigerweise. Auch Wagenlenker, an denen rechts vorbeigefahren wird, zeigen nicht immer Verständnis für ein solches Manöver und reagieren dann verärgert.

Die beschlossene Gesetzesänderung bringt also Klarheit für die Autobahnfahrer. Bringt sie auch Nachteile?

Es ist zu hoffen, dass Autofahrer das neue Gesetz nicht als Freibrief fürs Rechtsüberholen interpretieren. Darum muss man im Gesetz klar definieren, wann ein Vorbeifahren zum Überholen würde. Denkbar wäre, dass man dazu konkrete Mindestabstände festlegt, bei denen ein Autofahrer frühestens wieder auf die linke Spur wechseln darf.

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