Die Luzerner Regierung muss eine Ausnahmeregelung ausarbeiten, die unbedienten Hofläden und kleinen Selbstbedienungsgeschäften den Verkauf auch ausserhalb der regulären Ladenöffnungszeiten erlaubt. Das hat das Kantonsparlament Anfang Woche entschieden. Wie genau diese Regelung aussehen wird, ist noch unklar. Gewiss ist, dass sie sowohl eine Flächenbeschränkung als auch eingeschränkte Öffnungszeiten beinhaltet. So ist es bereits seit 2005 bei Tankstellen geregelt.
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