Gesetzesänderung

Öffnungszeiten bei Luzerner Hofläden und Tankstellen: Kommission schlägt neue Anpassungen vor

Nebst Hofläden und Tankstellen sollen auch Shops bei E-Ladestationen länger öffnen dürfen. Sie müssen aber bestimmte Bedingungen einhalten.
Hofläden sollen künftig wieder länger öffnen dürfen.
Foto: Jakob Ineichen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrats hat sich nochmals über die geplante Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes gebeugt. Nötig wurde dies, weil der Kantonsrat an der Oktobersession beschlossen hat, nicht wie vorgesehen nur Hofläden und Tankstellenshops längere Öffnungszeiten von 5 bis 22 Uhr zu erlauben, sondern auch Läden bei E-Schnellladestationen. Wie die Kommission am Mittwoch mitteilte, beantragt sie erneute Anpassungen.

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