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Obwalden

Obwaldner Richter werden vereidigt

Helen Keller, Richterin in Strasbourg, gab in einem Gastreferat Einblicke in ihre Arbeit.
Vereidigung der kantonalen Gerichtsbehörden Obwalden für die Amsdauer 2020 bis 2024 in der Kollegiumskirche St. Martin, Sarnen. (vorne erste Reihe links: Gastreferentin Professorin Helen Keller. (Bild: Robert Hess (Sarnen, 19. Juni 2020))

Robert Hess

«Das Volk hat Ihnen vertrauensvoll eine wichtige Aufgabe in unserem Rechtsstaat übertragen», sagte der Obwaldner Kantonsratspräsident Reto Wallimann am Freitag in der Kollegikirche St.Martin in Sarnen. «Für eine verantwortungsbewusste Richtertätigkeit im Dienste unseres Landes und Volkes danke ich Ihnen im Namen des Kantonsrates und der Behörden», so der höchste Obwaldner.

Seine Worte galten den 16 Mitgliedern des Obergerichts und Verwaltungsgerichts, den acht Mitgliedern des Kantonsgerichts sowie den fünf Präsidien des Obergerichts und Kantonsgerichts. Davon sind neun Frauen und Männer ab 1. Juli neu im Amt. Sie alle wurden am Freitag für die Amtsdauer 2020 bis 2024 vereidigt.

Traditioneller Versammlungsort für die Vereidigung ist eigentlich der Kantonsratssaal im Rathaus. Doch die Coronapandemie zwang zum Ortswechsel, da der geforderte Schutzabstand im Kantonsratssaal nicht eingehalten werden konnte. «Ich bin froh», so der scheidende Kantonsratspräsident Reto Wallimann, «dass wir in der Kollegikirche eine schöne Alternative für den Vereidigungsakt gefunden haben.» Er forderte Ratssekretär Beat Hug auf, die Eides- und Gelübdeformel zu verlesen, worauf die ab 1. Juli im Amt stehenden bisherigen oder neuen Richterinnen und Richter – flankiert von der Landesweibelin Hanna Mäder – den Eid oder das Gelübde mit dem geforderten Schutzabstand leisteten.

Richter sind ans Recht gebunden

In seinem anschliessenden Grusswort wiederholte Obergerichtspräsident Andreas Jenny die Eidesformel. «Darin enthalten ist die Bindung des Richters an das Recht», hielt er nachdrücklich fest. Dies bedeute eine Absage an eine Justiz nach Gutdünken, nach blossem Gefühl des Richters oder «nach gesundem Menschenverstand, wie man es heute manchmal modern zu sagen pflegt».

Dieser gesunde Menschenverstand soll der Richterin und dem Richter zwar helfen, den Sinn des Gesetzes zu eruieren, «er darf aber nicht losgelöst vom Gesetz Massstab für die Entscheidung eines zu beurteilenden Falles bilden». Es liege nicht am Richter, sondern am Gesetzgeber, unbefriedigende Gesetze zu ändern. Dieser sei gefordert, sachgerechte und möglichst klare Vorschriften zu erlassen und dabei auch «Lösungen für die Probleme unserer Zeit zu finden», betonte Obergerichtspräsident Jenny.

«Nur dem Recht verpflichtet», sei auch eines der Geheimnisse einer guten Richterin, spann Professorin Helen Keller, Richterin aus der Schweiz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, als Gastreferentin den Bogen Richter und Recht weiter. Sie vermittelte den Gerichtsbehörden und den wenigen Besuchern in der Kollegikirche einen guten Einblick in ihre Arbeit, ein Vollamt, das sie seit Oktober 2011 ausübt.

Vorher lehrte sie unter anderem von 2004 bis 2011 an der Universität Zürich Öffentliches Recht sowie Europa- und Völkerrecht. Neben Deutsch, Französisch und Englisch spricht sie auch Polnisch und Russisch. Helen Keller betrachtet ihr Amt als eine «Berufung mit grosser persönlicher Herausforderung», sei es in «fachlicher, sprachlicher, persönlicher und familiärer Hinsicht», sagte sie zu ihrer Bilanz im neunten Amtsjahr in Strasbourg. «Man braucht dazu den Glauben an das Gute im Menschen und in der Gemeinschaft.»

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