Obwalden

Darum darf der straffällige Richter weiterhin über Gerichtsfälle entscheiden

Das Verfahren der Staatsanwaltschaft gegen einen Richter ist mittlerweile abgeschlossen. Konsequenzen für seine Gerichtstätigkeit hat dies soweit keine.
Laienrichter müssen im Kanton Obwalden keinen einwandfreien Leumund vorweisen können.
Foto: Lucien Rahm
Das Strafverfahren, das die Obwaldner Staatsanwaltschaft gegen einen Richter des Kantonsgerichts Obwalden geführt hat, sei mittlerweile abgeschlossen. Dies teilt das Kantonsgericht auf Anfrage unserer Zeitung mit ...

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