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Obwalden

Obwaldner Regierungsrat bringt das Steuergesetz auf den neusten Stand

Der Regierungsrat hat einen Nachtrag zum Steuergesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Dieser enthält Anpassungen an das übergeordnete Bundesrecht im Bereich der Quellenbesteuerung.
Im Oktober und Dezember wird der Obwaldner Kantonsrat den Nachtrag der Regierung zum Steuergesetz behandeln. (Symboldbild: Obwaldner Zeitung)

(mah) Das kantonale Steuergesetz ist an Vorgaben und Bundesgesetze gebunden: Weil es nun Änderungen auf Bundesebene gibt, zieht der Obwaldner Regierungsrat nach und verabschiedet einen Nachtrag zuhanden des Kantonsrats. Der Kanton Obwalden sei bestrebt, die Anpassungen auf Bundesebene jeweils baldmöglichst auch im kantonalen Recht festzuschreiben, heisst es in der Mitteilung des Kantons.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass per 1. Januar 2021 verschiedene Änderungen im Bereich der Quellenbesteuerung in Kraft treten werden. Diese Reform gelte für die ganze Schweiz und soll zu mehr Gleichbehandlung zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen führen. Ausserdem werde damit eine Vereinheitlichung der Quellensteuerordnung in verfahrensrechtlichen Fragen verfolgt, was mit mehr Transparenz und Rechtssicherheit verbunden sei.

Nachtrag enthält Präzisierungen des Kantonalen Steuergesetz

Nun überträgt der Kanton Obwalden diese Änderungen ins kantonale Recht: Im verabschiedeten Nachtrag seien zudem einige redaktionelle und formelle Anpassungen sowie Präzisierungen des Kantonalen Steuergesetzes enthalten. Der Nachtrag habe aber keine absehbaren finanziellen oder personellen Auswirkungen auf den Kanton. Auch für die Steuerpflichtigen ergeben sich daraus kaum direkte Änderungen. Der Kantonsrat werde den Nachtrag voraussichtlich an seinen Sitzungen vom 22. Oktober und 3./4. Dezember behandeln, heisst es in der Mitteilung. Er soll danach per 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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