Die Obwaldner Regierung legt dem Kantonsrat eine Totalrevision des Publikationsgesetzes vor. Hauptpunkt ist die Umstellung des Amtsblatts von der gedruckten auf die ausschliesslich elektronische Form. Der Kernauftrag des Amtsblatts habe sich seit seiner Einführung 1854 nicht geändert, schreibt der Regierungsrat in seinem Bericht an den Kantonsrat. Sehr stark geändert habe sich hingegen das wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Umfeld. Über Jahrzehnte sei das Amtsblatt über Publikationsgebühren und Inserateeinnahmen kostendeckend und sogar gewinnbringend produziert worden und sei in Papierform mit Inseraten für eine grosse Abonnementen-zahl attraktiver Lesestoff gewesen.
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