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Obwalden

Roland Infanger erhält wohl eine Abgangsentschädigung nach seiner Abwahl als Obwaldner Kantonsgerichtspräsident

Trotz der Vorwürfe im Wahlkampf sei er unverschuldet abgewählt worden, heisst es vom Kanton.
Trotz der Vorwürfe im Wahlkampf sei Roland Infanger laut des Kantons unverschuldet abgewählt worden. (Bild: Corinne Glanzmann)

(fhe) Nach seiner knappen Wahlniederlage (wir berichteten) geht es für Kantonsgerichtspräsident Roland Infanger vorerst weiter wie bisher: Seine Amtszeit endet erst Ende Juni. Abgewählten Behördenmitgliedern wie Gerichtspräsidenten steht zudem eine Abgangsentschädigung von maximal sechs Monatslöhnen zu. Dies jedoch nur, sofern sie «unverschuldeterweise nicht wiedergewählt werden», wie es im Staatsverwaltungsgesetz heisst. Infanger war im Vorfeld der Wahl Überforderung vorgeworfen worden, was zu dem Pendenzenberg an seinem Präsidium geführt habe.

Trotzdem gehe man davon aus, dass Infanger die Voraussetzungen für eine Abgangsentschädigung erfülle, sagt Stefan Keiser, Leiter des Rechtsdienstes, auf Anfrage. Ihm werde weder eine Straftat noch eine derart gewichtige Amtspflichtverletzung vorgeworfen, die den Anspruch auf eine Abgangsentschädigung entfallen liesse. Zuständig für die Festlegung der Entschädigung ist das Obergericht. Infanger selber sagte am Sonntag, er habe sich noch keine näheren Gedanken zu seiner Zukunft gemacht. «Ich will meine Amtszeit gut zu Ende führen und mir dies in den nächsten Wochen überlegen.»

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