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Obwalden

Kantone Obwalden und Nidwalden lockern das Feuerverbot

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen reduzieren Ob- und Nidwalden ab sofort das generelle Feuerverbot im Freien auf ein Feuerverbot im Wald und Waldesnähe.
Eine Tafel weist auf das Verbot im Wald hin. (Bild: Dominic Steinmann/Keystone)

Die Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit vor allem im Offenland entschärfen. Die Waldbrandgefahr werde daher von der Gefahrenstufe 5 auf 4 zurückgestuft, heisst es in einer Medienmitteilung des Feuerwehrinspektorats Nidwalden und Obwalden vom Dienstagvormittag. Das bedeutet: das absolute Feuerverbot im Freien wird ab sofort auf ein Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (200 m) reduziert. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht aufgerufen, mahnen die Behörden.

Länger andauernde Niederschläge, die für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr notwendigen wären, seien noch nicht eingetreten, heisst es weiter. Einzelne lokale Gewitterregen, wie sie seit Anfang August verschiedentlich aufgetreten sind, genügten nicht. Es gelten bis auf weiteres folgende Regelungen:
- Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Innerhalb eines Abstandes von 200 m zum Wald gilt dies insbesondere und ungeachtet des Standorts für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills.
- Ausgenommen vom Verbot sind Gasgrills. Ebenfalls zulässig sind Cheminées, Pizzaöfen, Smoker und Holzkohlegrills in Hausgärten und auf Balkonen. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Rauchwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Meter zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind zu vergrössern.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden, ist generell verboten.




Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden strafrechtlich geahndet. Wer einen Waldbrand verursacht, werde zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt, betont das Feuerwehrinspektorat. Man appelliere an die Vernunft und das Verständnis der Bevölkerung für «diese ausserordentliche Situation». (red)

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