Kantonsrat

Petitionen zur E-ID bleiben ohne Folgen: SVP bleibt mit Kritik allein

Freiwilligkeit, Gleichbehandlung und Kostenfreiheit der E-ID sind bereits im Bundesrecht geregelt. Deshalb sieht die Mehrheit des Obwaldner Kantonsrats keinen Anlass für zusätzliche kantonale Vorschriften, wie sie die Petitionen forderten.
Der Kantonsrat sieht bei der E-ID keinen kantonalen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Foto: Gaëtan Bally/Keystone
Der Obwaldner Kantonsrat sieht keinen Anlass, wegen der Einführung der elektronischen Identität auf kantonaler Ebene gesetzgeberisch tätig zu werden. Zwei Petitionen aus der Bevölkerung, die eine «gesetzliche Verankerung der vollständigen Freiwilligkeit, Gleichbehandlung und Kostenfreiheit der ...

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