Der Kantonsrat hatte an seiner Sitzung vom Donnerstag, 11. September, in erster Lesung einen Nachtrag zum Steuergesetz beraten, der dieses dem Bundesrecht angleichen soll. Dadurch werden unter anderem auch bei der Steuerpflicht von juristischen Personen oder den allgemeinen Abzügen Änderungen im Bundesrecht auf kantonaler Ebene umgesetzt.
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